DIE ZWEIRADKLASSEN
DIE KLASSE AM
Die Klasse AM berechtigt Dich,
1. Zweirädrige Kleinkrafträder auch mit Beiwagen auch Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45Km/h bis 50cm³ ( Verbrennungsmotor ) bis 4kW ( Elektromotor ) max Leermasse 350kg oder
2. Drei-und vierrädrige Kleinkrafträder bis 45Km/h, bis 50cm³ ( Fremdzündungsmotor ), bis 4kW ( Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor ) max Leermasse 350kg zu fahren.
Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse AM
Mindestalter 16 Jahre –
Bescheinigung unserer Fahrschule –
Sehtest vom Augenarzt oder Optiker –
Teilnahme an einem Grundlehrgang Erste Hilfe ( Infos und Lehrgang bei uns ) –
Keine negativen Auskünfte aus Flensburg
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil.
Die Prüfungen unterteilen sich ebenfalls in eine theoretische Prüfung und in eine praktische Fahrprüfung.
Theoretische Prüfungen in anderen Sprachen sind möglich.
Nachdem die theoretische Prüfung bestanden ist, beginnt bei uns die praktische Ausbildung.
DIE KLASSE A1
Die Klasse A1 berechtigt Dich,
1.Krafträder auch mit Beiwagen bis 125cm³ bis 11kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/Kg) zu fahren.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45km/h bis 50cm³ bis 15kW
Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Bescheinigung unserer Fahrschule
- Sehtest vom Augenarzt oder Optiker
- Teilnahme an einem Grundlehrgang Erste Hilfe ( Infos und Lehrgang bei uns )
-Keine negativen Auskünfte aus Flensburg
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Die Prüfungen unterteilen sich ebenfalls in eine theoretische Prüfung und in eine praktische Fahrprüfung. Theoretische Prüfungen in anderen Sprachen sind möglich. Nachdem die theoretische Prüfung bestanden ist, beginnt die praktische Ausbildung.
DIE KLASSE A2
Die Klasse A2 berechtigt Dich
Krafträder auch mit Beiwagen bis 35kW ( Verhältnis leistung/Gewicht bis 0,2 kW/Kg)zu fahren.
Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse A2:
- Mindestalter 18 Jahre
- Bescheinigung unserer Fahrschule
- Sehtest vom Augenarzt oder Optiker
- Teilnahme an einem Grundlehrgang Erste Hilfe ( Infos und Lehrgang bei uns )
-keine negativen Auskünfte aus Flensburg
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 3 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Die Prüfungen unterteilen sich ebenfalls in eine theoretische Prüfung und in eine praktische Fahrprüfung. Theoretische Prüfungen in anderen Sprachen sind möglich.
Nachdem die theoretische Prüfung bestanden ist, beginnt die praktische Ausbildung.
Bei 2 Jährigen Vollbesitz der Klasse A1 nur Prüfung erforderlich weitere Infos hier klicken
DIE KLASSE A
Die Klasse A berechtigt Dich:
1. Krafträder auch mit Beiwagen über 50cm³ über 45 Km zu fahren.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h über 50cm³ über 15kW zu fahren.
Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse A:
- Mindestalter - 24 Jahre bei Direkteinstieg - 21 Jahre bei 2 Jährigen Vollbesitz der Klasse A2 - - Bescheinigung unserer Fahrschule
- Sehtest vom Augenarzt oder Optiker
- Teilnahme an einem Grundkurs in Erster Hilfe ( Infos und Lehrgang bei uns )
- Keine negativen Auskünfte aus Flensburg
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 3 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden
Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil
Die Prüfungen unterteilen sich ebenfalls in eine theoretische Prüfung und in eine praktische Fahrprüfung
Theoretische Prüfungen in anderen Sprachen sind möglich.
Nachdem die theoretische Prüfung bestanden ist, beginnt die praktische Ausbildung.
Bei 2 Jährigen Vollbesitz der Klasse A2 nur Prüfung erforderlich weitere Infos hier klicken
DIE KLASSE MOFA
Die Klasse Mofa berechtigt Dich, 1.Zweirädrige Kleinkrafträder auch mit Beiwagen auch Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25Km/h bis 50cm³ ( Verbrennungsmotor ) bis 4kW ( Elektromotor ) max Leermasse 350kg zu fahren Voraussetzungen zum Erwerb der Klasse Mofa ; - Mindestalter 15 Jahre Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Die Prüfung ist eine theoretische Prüfung und in eine praktische Fahrprobe. Theoretische Prüfungen in anderen Sprachen sind möglich.
info! - Mobil: 0178 4094077