Klasse C, CE

 

DIE KLASSE C

Die Klasse C berechtigt Dich, Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):

• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz

• und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

• Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzung: Führerschein Klasse B Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:

• Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt

• Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung
unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

DIE KLASSE CE

Die Klasse CE berechtigt dich folgende Kraftfahrzeuge zu fahren, Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre bei gewerblichem Güterverkehr: 21 Jahre Voraussetzung:

• Fahrerlaubnis Klasse C

• Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt werden

• in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:

Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)   Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.   Sonstiges:

Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

 

Informationen über die Praxisausbildung der Klasse CE

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsfahrten und Sonderfahrten.

In den Übungsfahrten lernst du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen und natürlich die erforderlichen Regeln und Verhaltensweisen im Strassenverkehr, sowie die Grundfahraufgaben und viels mehr.

 

Kannst Du das Fahrzeug sicher durch den Verkehr lenken, und wurden alle Sonderfahrten absolviert, kannst Du zur Prüfung angemeldet werden!

Aber nicht bevor wir eine Prüfungssimulation gemacht haben, in der wir zusammen sehen, ob Du die Prüfung auch bestehen wirst. Und keine Sorge, wir helfen Dir.

Wenn Du ein spezielles Coaching brauchst, helfen wir Dir auch gerne weiter.

 

Sonderfahrten Klasse CE bei Erweiterung von Klasse C:

bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C / CE:

Überland 5Std,  Solo 3Std,  Zug 5 Std

Autobahn 2 Std, Solo 1 Std,  Zug 2 Std,

Dunkelfahrt 3 Std,  Solo Std,  Keine Zug 3 Std,

Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

 

info! - Mobil:  0178 4094077